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Basler Vereinbarung

CHRONOLOGIE

Die am 21. September 2000 in Basel unterzeichnete deutsch-französisch-schweizerische Regierungsvereinbarung bestärkt die Oberrheinkonferenz in ihrer Aufgabenstellung und bestätigt die Funktion der Regierungskommission als Vermittlerin der Konferenz bei den jeweiligen Regierungen für Fragen, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können. Außerdem wird mit dieser Vereinbarung das Mandatsgebiet und der Kreis der Kooperationspartner erweitert. Nunmehr gehören dazu:

  • in der Schweiz:

 die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura;

 

  • in Deutschland:
für das Land Baden-Württemberg das Gebiet der Regionen Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein und der Landkreise Lörrach und Waldshut;
für das Land Rheinland-Pfalz: die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, und die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein;

 

  • in Frankreich:

der französische Staat, die Region Alsace und die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin.

 

Unterzeichnung der Basler Vereinbarung durch Klaus Bald, Franz von Däniken und Régis de BélenetBei der Unterzeichnung auf dem Rheinschiff "Christoph Merian" Boschafter Klaus Bald (D), Staatssekretär Franz von Däniken (CH) und Botschafter Régis de Bélenet (F, v.l.n.r.) 


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